
Kommunale Wärmeplanung
Niedersachsen hat bereits in 2022 entschieden, die kommunale Wärmeplanung zur Pflicht für alle größeren Städte und Gemeinden zu erheben. Dies wurde im § 20 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels festgeschrieben.
Demnach ist Alfeld (Leine) verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan zu erstellen und diese spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Im Wärmeplan enthalten sein müssen
- eine Bestandsanalyse auf Basis der aktuellen Wärmeversorgungsstruktur und des Wärmebedarfs,
- eine Potenzialanalyse zur Versorgung der Gebäude,
- Berechnungen zur Entwicklung des Wärmebedarfs der Gebäude und der Wärmeversorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus, um bis 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen
Auf Grundlage dieser Darstellungen muss Alfeld (Leine) ein treibhausgasneutrales Szenario für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 sowie dem folgend Handlungsstrategien und mindestens fünf Maßnahmen entwickeln, um den Wärmebedarf zu reduzieren und den Restbedarf treibhausgasneutral zu decken.
Kontakt
Stabsstelle
Kommunale Wärmeplanung & Energiemanagement
Lars Lohrengel
05181 703 102
Lohrengel.Lars@Stadt-Alfeld.de