Parkplatz am Hauptfriedhof

Bitte beachten Sie, dass der Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude am Walter-Gropius-Ring 14A in den kommenden Monaten aufgrund von Abrissarbeiten nicht zur Verfügung steht. Bitte weichen Sie auf die alternativen Parkplätze am Gymnasium oder vor dem Kapellentor (Behindertenparkplätze) aus. Vielen Dank für Ihr Verständnis! (Stand: 29.12.2023)

Friedhofswesen in Alfeld

Aktuelles
Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2022 eine neue Friedhofssatzung in Kraft getreten ist. Die aktuellste Friedhofsgebührensatzung hat den Stand zum 01.01.2024. Die aktuellen Rechtsgrundlagen finden Sie unter dem Menüpunkt Satzungen und Formulare.

Friedhöfe und Kapellen
Die Stadt Alfeld (Leine) betreibt in Alfeld (Leine) und auf sieben Ortsteilen kommunale Friedhöfe. Eine Kurzübersicht der einzelnen Friedhöfe finden Sie hier.
Neben den städtischen Kapellen betreibt die Stadt Alfeld (Leine) auch auf den kirchlichen Friedhöfen in Gerzen, Imsen, Limmer und Sack Friedhofskapellen. 
Sämtliche Gebühren sind auf allen Friedhöfen gleich, es werden jedoch nicht alle Leistungen auf allen Friedhöfen angeboten.

Ortsrecht und Satzungen
Das Ortsrecht, welches die Benutzung der kommunalen Friedhöfe regelt, findet sich in der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung wieder. Die aktuellen Satzungen können unter dem Menüpunkt "Satzungen und Formulare" heruntergeladen werden.

Verfügbare Grabarten
Begrifflich wird zwischen Grabstätten und Grabstellen unterschieden. Eine Grabstätte kann, muss aber nicht, mehrere Stellen enthalten. Pro Stelle kann i.d.R. ein/e Verstorbene/r beigesetzt werden.
Eine Übersicht über die möglichen Bestattungsformen finden Sie auf einem neu entworfenen Flyer (PDF; 4 MB). Dieser zeigt Ihnen die möglichen Sarg- oder Urnenbestattungen auf und nennt gleichzeitig die zu erwartenden Gebühren für das Nutzungsrecht.

Nutzungsdauer und Wiedererwerb
Eine weitere zentrale Unterscheidung findet zwischen Wahl- und Reihengräbern statt. Während die Nutzungsdauer bei Wahlgräbern zurzeit 40 Jahre beträgt, sind es bei Reihengräbern lediglich 25 Jahre. Zudem kann lediglich bei Wahlgräbern die Nutzungsdauer auf Wunsch verlängert werden.
Eine vorzeitige Einebnung der Grabstelle ist grundsätzlich möglich.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Friedhofsamt der Stadt Alfeld (Leine) gerne unter den oben genannten Rufnummern.