Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ können private Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung an Wohn- und Geschäftsgebäuden im Sanierungsgebiet „Altstadt und ehemalige Wallanlagen“ mit Fördergeldern unterstützt werden.
Gemäß der Förderrichtlinie sind folgende Zuschüsse möglich:
Nicht-Denkmäler
- Pauschalförderung: 30% der förderfähigen Kosten, max. 36.000,00 EUR *
- KEB (Kostenerstattungsbetragsberechnung): bis zu 30% der förderfähigen Kosten
Einzel- und Gruppendenkmäler
- Pauschalförderung: 30% der förderfähigen Kosten, max. 60.000,00 EUR *
- KEB: bis zu 40% der förderfähigen Kosten
*jährliche Anpassung der Pauschalfördergrenze gemäß Baupreisindexsteigerung
Förderfähig sind u.a.
- Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Außenwänden
- Erneuerung/ Austausch/ Instandsetzung von Fenstern und Haustüren
- Maßnahmen zur Schaffung von familien-, alten- und behindertengerechten Wohnungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz
- Städtebaulicher Mehraufwand für stadtbildtypische und -verträgliche Werbeanlagen
- Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Voraussetzungen für Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe (z.B. Vergrößerung/ Erweiterung von Ladenflächen)
Maßnahmen der Instandhaltung und Neubauten sind nicht förderfähig.
Neben den Zuschüssen kann im Sanierungsgebiet die erhöhte steuerliche Absetzung nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Steuerbescheinigung ist ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt Alfeld (Leine). Die Bescheinigung wird von der Stadt Alfeld (Leine) nach Beantragung ausgestellt.