Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ können private Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung an Wohn- und Geschäftsgebäuden im Sanierungsgebiet „Altstadt und ehemalige Wallanlagen“ mit Fördergeldern unterstützt werden.

Gemäß der Förderrichtlinie sind folgende Zuschüsse möglich:

Nicht-Denkmäler

  • Pauschalförderung: 30% der förderfähigen Kosten, max. 36.000,00 EUR *
  • KEB (Kostenerstattungsbetragsberechnung): bis zu 30% der förderfähigen Kosten

Einzel- und Gruppendenkmäler

  • Pauschalförderung: 30% der förderfähigen Kosten, max. 60.000,00 EUR *
  • KEB: bis zu 40% der förderfähigen Kosten

*jährliche Anpassung der Pauschalfördergrenze gemäß Baupreisindexsteigerung

Förderfähig sind u.a.

  • Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Außenwänden
  • Erneuerung/ Austausch/ Instandsetzung von Fenstern und Haustüren
  • Maßnahmen zur Schaffung von familien-, alten- und behindertengerechten Wohnungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz
  • Städtebaulicher Mehraufwand für stadtbildtypische und -verträgliche Werbeanlagen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Voraussetzungen für Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe (z.B. Vergrößerung/ Erweiterung von Ladenflächen)

Maßnahmen der Instandhaltung und Neubauten sind nicht förderfähig.

Neben den Zuschüssen kann im Sanierungsgebiet die erhöhte steuerliche Absetzung nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Steuerbescheinigung ist ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt Alfeld (Leine). Die Bescheinigung wird von der Stadt Alfeld (Leine) nach Beantragung ausgestellt.