Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimschG)
Aufgrund der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimschG) hat die Stadt Alfeld (Leine) einen Lärmaktionsplan - 3. Stufe - aufzustellen, da im Stadtgebiet Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und/oder Landesstraßen) verlaufen. auf denen eine Verkehrsbelastung von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8.200 Kfz/Tag) zu verzeichnen sind.
Der Rat der Stadt Alfeld (Leine) hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 den Lärmaktionsplan beschlossen. Mit dem Beschluss ist der Lärmaktionsplan in Kraft getreten.

Sie finden den Lärmaktionsplan der Stadt Alfeld (Leine) hier als Download​​​​​​​