Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bei der Stadt Alfeld (Leine) erlangt haben, können sich wahlweise an die interne Meldestelle der Stadt Alfeld (Leine) oder eine externe Meldestelle wenden. 

Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von Hinweisgebenden. Die hinweisgebenden Personen sind davor geschützt, dass ihnen aufgrund der Meldung / dem Hinweis Nachteile entstehen können. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung unterbleiben. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

Wenn Sie beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, sollten Sie in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitenden der Stadt Alfeld (Leine) und an alle Personen, die in im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur Stadt Alfeld (Leine) stehen und Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferanten, Dienstleister, Geschäftspartner der Stadtverwaltung Alfeld (Leine).

In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen nach § 2 HinSchG unter anderem:

  • Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches,
  • Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
  • Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Die interne Meldestelle ist bei der Stadt Alfeld (Leine) eingerichtet. Sie erreichen die Meldestelle

Bei Kontaktaufnahme per Brief kennzeichnen Sie Ihr Schreiben auf dem Umschlag bitte zusätzlich als vertraulich. Sollten Sie die Meldestelle per E-Mail kontaktieren, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich ein privates E-Mail-Postfach unter einem fiktiven Namen einrichten, welches keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne auf einem der oben genannten Wege mit.

Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt.

Sofern Sie Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben, erhalten Sie spätestens nach sieben Tagen nach Ihrem Hinweis eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle überprüft Ihren Hinweis auf Plausibilität und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen, soweit dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden (vgl. hierzu § 17 Abs. 2 HinSchG).

Statt sich an die interne Meldestelle der Stadt Alfeld (Leine) zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des  Bundesjustizamtes.

Meldestellen des Bundes gibt es auch beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. 

Eine falsche Verdächtigung im Rahmen einer Meldung oder Offenlegung kann weitreichende Folgen für die betroffene Person haben. Die Auswirkungen lassen sich unter Umständen nicht mehr gänzlich rückgängig machen. Der Schutz für die hinweisgebende Person besteht auch in solchen Fällen, in denen sich der Hinweis als nicht zutreffend herausstellt, die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung jedoch davon ausgehen konnte, dass der Hinweis zutrifft.
Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 38 HinSchG).

 

Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtsvorschriften:

  • die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“)
  • das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden  (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
  • das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG)

 

Hier erhalten Sie Hinweise zum Datenschutz (Transparenz- und Informationspflichten gem. Art. 13, 14 DSGVO).