Feuerwehren in Alfeld (Leine)

In Niedersachsen obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Die Stadt Alfeld (Leine) unterhält zur Sicherstellung des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung mit der Ortsfeuerwehr Alfeld eine Schwerpunktfeuerwehr, mit den Ortsfeuerwehren Dehnsen und Föhrste zwei Stützpunktfeuerwehren und mit den Ortsfeuerwehren Brunkensen, Eimsen, Gerzen, Hörsum, Langenholzen, Limmer, Röllinghausen, Sack und Imsen/Wispenstein 9 Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung.

In diesen Ortsfeuerwehren leisten derzeit 358 aktive Mitglieder ihren ehrenamtlichen Dienst zum Wohle und Sicherheit der Einwohner unserer Stadt Alfeld (Leine). Darüber hinaus leisten noch 93 Jugendliche in den Jugendfeuerwehren Alfeld, Brunkensen, Dehnsen, Föhrste, Gerzen, Limmer, Röllinghausen und Sack  ihren Dienst zur Vorbereitung auf den aktiven Dienst in der Feuerwehr.

In bereits 5 Ortsfeuerwehren haben sich Kinderfeuerwehren mit insgesamt 44 Mitgliedern gegründet. In der Ortsfeuerwehr Föhrste besteht noch eine Musikabteilung mit 30 Mitgliedern. Eine Altersabteilung mit 284 ehemaligen Aktiven Feuerwehrkameraden und 1760 fördernden Mitglieder in den jeweiligen Ortsteilen ergeben einen Gesamtmitgliederstand von 2569 Mitgliedern in der Feuerwehr der Stadt Alfeld (Leine).

Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.In der Jugendfeuerwehr können Jugendliche vom 10.-18. Lebensjahr Mitglied werden und in den Kinderfeuerwehren Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Alfeld (Leine)