SuedLink - Baugrunduntersuchungen und weitere bauvorbereitende Maßnahmen ab 01.11.2023
SuedLink - Ankündigung von Kampfmitteluntersuchungen
SuedLink Baugrunduntersuchungen ab August 2023
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Stadt Alfeld (Leine)-Bürgeramt-
Alfeld (Leine), 16.06.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG)
Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.
Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen der Meldebehörde an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 BMG);
- Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (§ 50 Abs. 5 BMG);
- Presse, Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG);
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG);
- den Landkreis für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen (§ 6 Abs. 2 Nds. AG BMG);
- das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen aus Anlass Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen sowie Ehrungen aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres (§ 6 Abs. 2 Nds. AG BMG);
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundewehr (§ 36 Abs. 2 BMG).
Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Stadt Alfeld (Leine), Bürgeramt, Marktplatz 12, 31061 Alfeld (Leine) abgeben.
Einwohner/innen, die bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten bei der Stadt Alfeld (Leine) abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern, können allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der von ihnen eingelegten Widersprüche zu den oben genannten Datenübermittlungen vornehmen.
Der Bürgermeister
gez. Beushausen
Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung des „7 Berge Bades“
Aufgrund des § 58 Abs. 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Alfeld (Leine) in seiner Sitzung am 23.03.2023 eine Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung des „7 Berge Bades“ beschlossen. Die geänderte Entgeltordnung tritt am 01.06.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Benutzung des „7 Berge Bades“ in der bisherigen Form außer Kraft.
Die Entgeltordnung ist über folgenden Link abrufbar: 4. Änderung der Entgeltordnung für das „7 Berge Bad“ der Stadt Alfeld (Leine)
SuedLink: Ankündigung von zusätzlichen Kartierungsarbeiten
Festsetzung der Hundesteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer 2023
Bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Kalenderjahr 2022 keine Änderung eingetreten. Nach § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Alfeld (Leine) vom 20.12.2017 betragen die Steuersätze unverändert
a) für den ersten Hund 72,– €,
b) für den zweiten Hund 96,– €,
c) für jeden weiteren Hund 126,– €.
Die Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2023 erfolgt daher nach § 14 des Niedersächsischen Abgabengesetzes (NKAG) durch öffentliche Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Gewerbesteuer für das Jahr 2023
Für das Kalenderjahr 2023 werden keine Bescheide über die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen versandt, wenn sich zum zuletzt ergangenen Bescheid keine Veränderungen ergeben haben. Aufgrund des § 19 Abs. 2 Gewerbesteuergesetzes in der zurzeit geltenden Fassung werden die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein wie durch einen schriftlich zugegangenen Steuerbescheid.
Gegen diese Festsetzungen kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Alfeld (Leine), Marktplatz 1, 31061 Alfeld (Leine) zu richten.
Der Bürgermeister
gez. Beushausen
Bekanntmachung der Wasserwerk Alfeld GmbH (2023)
Bekanntmachung der Wasserwerk Alfeld GmbH
Der Aufsichtsrat der Wasserwerk Alfeld GmbH hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 beschlossen, den Verbrauchspreis für Frischwasser (Wasserentgelt) und den monatlichen Grundpreis für die Wasserzähler ab dem 01.01.2023 wie folgt festzulegen:
(Alle Preise berechnen sich netto zzgl. 7 % MwSt.)
Tarif bisher (netto) | Tarif ab 01.01.2023 (netto) | |
---|---|---|
Verbrauchspreis je m3 Frischwasser | 1,35 € (1,44 € Brutto) | 1,70 € (1,82 € Brutto) |
Zählergröße (Nenndurchfluss) | Tarif bisher (mtl./netto) | Tarif ab 01.01.2023 (mtl./netto) |
---|---|---|
Qn 2,5 („normaler Hauswasserzähler“) | 6,50 € (6,96 € Brutto) | 8,00 € (8,56 € Brutto) |
Qn 6,0 | 13,00 € (13,91 € Brutto) | 16,00 € (17,12 € Brutto) |
Qn 10,0 | 40,00 € (42,80 € Brutto) | 50,00 € (53,50 € Brutto) |
Qn 20,0 | 50,00 € (53,50 € Brutto) | 60,00 € (64,20 € Brutto) |
Verbundwasserzähler | 80,00 € (85,60 € Brutto) | 100,00 € (107,00 € Brutto) |
Alfeld (Leine), 16.12.2022
gez. Thorsten Laugwitz
Geschäftsführer Wasserwerk Alfeld GmbH
Öffentliche Bekanntmachung geänderter Abgabensatzungen für 2023
Auf folgende Satzungen, beschlossen in der Sitzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) am 15.12.2022, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 59 vom 21.12.2022, wird hiermit gem. § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Alfeld (Leine) hingewiesen:
- 3. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 11.12.2019 (Senkung der Gebühr für die maschinelle Straßenreinigung auf 0,93 €/m, Senkung der Gebühr für die manuelle Straßenreinigung in der Innenstadt auf 14,22 €/m und Anhebung der Gebühr für den Winterdienst auf 0,58 €/m)
- 13. Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 23.12.2008 (Anhebung der Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung auf 2,74 €/m³. Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung bleibt unverändert bei 0,27 €/m²)
- 5. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung vom 18.06.1992 (Senkung der Verwaltungsgebühr für die Berücksichtigung eines Nebenzählers auf 1,80 €)
Der genaue Wortlaut der jeweiligen Satzung kann während der Dienstzeit bei der Stadtverwaltung eingesehen werden. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten. Die Satzungen können auch über folgenden Link erreicht werden: Ortsrecht.
Der Bürgermeister
gez. Beushausen
SuedLink Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und Spartensuchschlitze sowie von Kartierungsarbeiten
Poster Baugrunduntersuchungen und Spartensuchschlitze
Flurstücksliste Baugrunduntersuchungen
Flurstücksliste Kartierungsarbeiten
Bekanntmachung der Wasserwerk Alfeld GmbH
Bekanntmachung der Wasserwerk Alfeld GmbH
Der Aufsichtsrat der Wasserwerk Alfeld GmbH hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 beschlossen, den monatlichen Grundpreis für die Wasserzähler ab dem 01.01.2022 wie folgt festzulegen:
Zählergröße (Nenndurchfluss) | Tarif bisher (mtl./netto) | Tarif ab 01.01.2022 (mtl./netto) |
---|---|---|
Qn 2,5 („normaler Hauswasserzähler“) | 5,00 € | 6,50 € |
Qn 6,0 | 10,00 € | 13,00 € |
Qn 10,0 | 30,00 € | 40,00 € |
Qn 20,0 | 40,00 € | 50,00 € |
Verbundwasserzähler | 60,00 € | 80,00 € |
Alfeld (Leine), 13.12.2021
gez. Thorsten Laugwitz
Geschäftsführer Wasserwerk Alfeld GmbH
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Despetal
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Despetal
Öffentliche Bekanntmachung geänderter Gebührensatzungen und Entgeltregelungen zum 01.01.2021
Auf folgende Satzungen bzw. Entgeltregelungen, beschlossen in der Sitzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) am 09.12.2020, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 59 vom 16.12.2020, wird hiermit gem. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Alfeld (Leine) hingewiesen:
- 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 11.12.2019 (Anhebung der Gebühr für die maschinelle Straßenreinigung auf 0,89 €/m, Senkung der Gebühr für die manuelle Straßenreinigung in der Innenstadt auf 13,18 €/m und Senkung der Gebühr für den Winterdienst auf 0,68 €/m)
- 11. Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 23.12.2008 (Anhebung der Abwassergebühr für die Schmutzwasserentsorgung auf 2,65 €/m³ und der Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung auf 0,29 €/m²)
- 4. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung vom 18. Juni 1992 (Einführung einer jährlichen Gebühr von 4,80 € für die Verwaltung und Ablesung von Gartenwasserzählern)
- 5. Änderung der Entgeltregelung für die Benutzung der Stadtbücherei Alfeld (Leine) sowie Änderung der Benutzungsordnung (Wesentliche Änderung ist die Aufstockung des jährlichen Nutzungsentgeltes um 5,- € pro Jahr auf 25,- € jährlich für den Nutzerkreis, der nicht entgeltbefreit ist)
Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer 2021
Bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Kalenderjahr 2020 keine Änderung eingetreten. Nach § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Alfeld (Leine) vom 20.12.2017 betragen die Steuersätze unverändert
a) für den ersten Hund 66,- €
b) für den zweiten Hund 90,- €
c) für jeden weiteren Hund 120,- €
Die Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2021 erfolgt daher nach § 14 des Niedersächsischen Abgabengesetzes (NKAG) durch öffentliche Bekanntmachung. Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein wie durch einen schriftlich zugegangenen Steuerbescheid.
Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Alfeld (Leine), Marktplatz 1, 31061 Alfeld (Leine) zu richten.
Der Bürgermeister
gez. Beushausen
Bekanntmachung der Wasserwerk Alfeld GmbH
Der Aufsichtsrat der Wasserwerk Alfeld GmbH hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 mehrheitlich beschlossen, den Verbrauchspreis für Frischwasser (Wasserentgelt) ab dem 01.01.2021 auf 1,35 Euro je Kubikmeter zuzüglich 7 % MwSt. (1,44 Euro je Kubikmeter brutto) festzulegen.
Alfeld (Leine), 18.12.2020
gez. Thorsten Laugwitz
Geschäftsführer
Wasserwerk Alfeld GmbH
SuedLink - Kartierungsarbeiten
Anpassung der Probeflächen und Kartierzeiträume
Anpassung der Probeflächen und Kartierzeiträume
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.
Stadtverwaltung
Stadt Alfeld (Leine)
Marktplatz 1
31061 Alfeld (Leine)
05181 703 0
05181 703 216
info@ stadt-alfeld.de
www.alfeld.de