Übersicht
Eine Übersicht aller möglichen Bestattungsformen in einer komprimierten Form erhalten Sie über den neu entworfenen Flyer des Friedhofsamtes. Die zweiseitige PDF-Datei erhalten Sie über diesen Link.

Urnengemeinschaftsanlage "Blätter im Wind" - NEU ab 2024
In der zweiten Oktoberwoche des Jahres 2023 wurde auf dem Alfelder Hauptfriedhof die Urnengemeinschaftsanlage "Blätter im Wind" installiert. Aufgereiht zwischen drei Stelen aus Comblancien-Kalkstein scheinen individuell gestaltete Blätter aus Glas zu schweben. Die von einer Glaskünstlerin einzeln hergestellten Blätter sind an organisch gebogenenen Edelstahlrohren befestigt.
Bei dieser Urnengemeinschaftsanlage handelt es sich um eine pflegefreie Bestattungsform für Urnen. Die Gebühr für das Nutzungsrecht an einer Urnenstelle beträgt 1.936,- € (ab dem 01.01.2026). Hinzu kommen die Bestattungsgebühren für das Öffnen und Schließen des Urnengrabes (200,- €). Weitere Kosten entstehen für die Gravur der Buchstaben und Ziffern auf dem Glasblatt. Die Kosten der Gravur werden jedoch direkt mit dem Installateur der Anlage, der Gemeinschafts-Grabanlagen GbR, abgerechnet. Eine Preisübersicht erhalten Sie hier (Stand 2026).
Die Angehörigen können sich dabei eines des installierten Gläser aussuchen. Anschließend erfolgt die Gravur der Inschrift auf dem gläsernen Blatt sowie die Wiederanbringung. Blumen oder Kerzen können in zusätzlich verfügbaren Halterungen aus Edelstahl in der Nähe des Blattes angebracht werden.
Unterhalb der Anlage gepflanzte Stauden und Blumenzwiebeln runden den bunten Charakter der Anlage ab. Bitte sehen Sie daher davon ab, weitere Gestecke und Blumen auf der Fläche abzustellen.

Sargbestattungen
Einfaches Wahlgrab
Als Wahlgrab mit einer 40-jährigen Nutzungsdauer können Sie hier beliebig viele Stellen auswählen, sofern hierfür an der gewünschten Stelle ausreichend Platz besteht. Ein einstelliges Wahlgrab ermöglicht die Bestattung von einem Sarg sowie zusätzlich zwei Urnen (gegen eine zusätzliche Gebühr). Da es sich um ein Wahlgrab handelt, ist nach Ablauf der 40-jährigen Nutzungsdauer eine weitere Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Bevorzugtes Wahlgrab
Das bevorzugte Wahlgrab ähnelt dem einfachen Wahlgrab, zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass es an den Hauptwegen des Friedhofes liegt und die Grundfläche, welche zur Gestaltung zur Verfügung steht, größer ist.
Rasenwahlgrab
Das Rasenwahlgrab besteht grundsätzlich aus zwei Grabstellen und verfügt als einziges Wahlgrab lediglich über eine Grundnutzungsdauer von 25 Jahren. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist bei dieser Grabform ebenfalls möglich. Beide Grabstellen werden bei der erstmaligen Belegung zusammen erworben. Eine Gestaltung der Grabstätte besteht nur innerhalb des Grabsteines. Die Rasenfläche wird durch das Friedhofspersonal gepflegt.
Familiengrab
Die Familiengrabstätte bietet Ihnen die Möglichkeit, auf einem größeren Bereich eine möglichst freie Gestaltung der Grabfläche zu erreichen. Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den genutzten m². Als Wahlgrabstätte beträgt die Nutzungsdauer auch hier regulär 40 Jahre mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung des Nutzungsrechtes.
Reihengrab
Als klassische Reihengrabstätte verfügt diese Grabart über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren, die sich nicht verlängern lässt. Es besteht zudem nicht die Möglichkeit, sich eine bestimmte Position innerhalb des Grabfeldes auszusuchen, da die Belegung der Reihe nach vorgenommen wird. Das Reihengrab lässt sich eigenständig gestalten.
Rasenreihengrab
Das Rasenreihengrab gleicht dem Reihengrab hinsichtlich der Nutzungsdauer und der Wahlmöglichkeit innerhalb des Grabfeldes. Diese Grabform kann nicht eigenständig gepflegt werden, da die Rasenflächen vor dem Grabmal durch das Friedhofsamt gepflegt wird. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist ebenfalls nicht möglich.

Urnenbestattungen
Urnendoppelgrab
Das Urnendoppelgrab beinhaltet zwei Urnen-Grabstellen, die für einen Zeitraum von 40 Jahren erworben werden. Eine spätere Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Urnendoppelgrab (pflegefrei)
Ab dem 01.01.2026 besteht die Möglichkeit, ein pflegefreies Urnendoppelgrab zu erwerben. Die Beisetzung erfolgt auf einer durch das Friedhofsamt gepflegten ehemaligen Familiengrabstätte. Das Urnendoppelgrab beinhaltet ebenfalls zwei Urnen-Grabstellen, die für einen Zeitraum von 40 Jahren erworben werden. Eine spätere Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Urnenfamiliengrab
Auf einer Urnenfamiliengrabstelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Eine Verlängerung der regulären 40 Jahre Nutzungszeit ist im Anschluss möglich.
Urnenreihengrab
Als Reihengrab beträgt die Nutzungsdauer dieser Grabstelle 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sowie die Wahl einer bestimmten Stelle sind nicht möglich.
Halbanonymes Urnengrab (an einer Stele)
Als relativ neue Bestattungsform erfreut sich die halbanonyme Urnenbeisetzung großer Beliebtheit. Die Beisetzung der Urne erfolgt auf einer Rasenfläche. An einer zentralen Stele wird anschließend ein Namensschild der/des Verstorbenen angebracht. Auf diesem Messingschild sind der Name sowie die Geburts- und Sterbedaten angegeben. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach. Eine eigenständige Pflege ist weder möglich noch nötig.
Anonymes Urnengrab
Das anonyme Urnengrab ermöglicht es dem Friedhofsbesucher nicht, eine spezifische Grabstelle oder Angaben zu den Bestatteten wiederzufinden. Die Beisetzung der Urne erfolgt auf einer Rasenfläche. Grabschmuck kann nur an einer zentralen Ablegestelle abgelegt werden. Da die Rasenflächen regelmäßig gemäht werden, ist das Ablegen von Grabschmuck auf der Rasenfläche leider nicht erlaubt.
