Sanierungsrechtliche Genehmigung
Mit Inkrafttreten der Sanierungsatzung im Dezember 2024 wurde für die Stadt Alfeld (Leine) das Sanierungsgebiet „Altstadt und ehemalige Wallanlage“ festgelegt. Durch diese förmliche Festlegung wird für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Alfeld (Leine) benötigt. Dies betrifft zum Teil auch Baumaßnahmen und wertsteigernde Veränderungen, für die keine Baugenehmigung und/oder denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Sanierungsrechtliche Genehmigungen sind erforderlich für:
- Errichtung einer baulichen Anlage (Neubau eines Gebäudes)
- Veränderung einer baulichen Anlage (Umbau, Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung, energetische Ertüchtigung)
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Nutzungsänderung
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen (z.B. Wärmedämmung Fassade oder Dach, Einbau einer neuen Elektro- oder Heizungsanlage)
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken (z.B. Gestaltung von Freiflächen wie Garten, Hoffläche und Stellplätze)
- Miet- und Pachtverträge mit einer festgelegten Laufzeit von mehr als einem Jahr
(Miet- und Pachtverträge auf unbestimmte Dauer, mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten, sind nicht genehmigungspflichtig.)