Übersicht aller Gebühren

Die folgende Übersicht dient lediglich der Information und ist nicht verbindlich. Es werden die aktuellen Gebühren der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alfeld (Leine) wiedergegeben. Diese Satzung ist zur Ermittlung der Gebührenhöhe heranzuziehen.


Gebühren für Grabnutzungsrechte

GrabartNutzungsadauerVerlängerung möglichGebührenhöhe
Reihengrab < 5 Jahre (Kindergrab)25 JahreNein650,- €
Reihengrab > 5 Jahre25 JahreNein1.000,- €
Rasenreihengrab25 JahreNein1.788,- €
Einfaches Wahlgrab, je Stelle40 JahreJa2.500,- €
Bevorzugtes Wahlgrab, je Stelle40 JahreJa2.919,- €
Familiengrab, je m² Fläche40 JahreJa2.241,- €
Rasenwahlgrab (2-stellig)25 JahreJa2.464,- €
Urnenreihengrab25 JahreNein700,- €
Urnengrabstelle ohne Kennzeichnung25 JahreNein1.400,- €
Urnengrabstelle mit Kennzeichnung25 JahreNein1.600,- €
Urnendoppelgrabstelle (für 2 Urnen)40 JahreJa1.700,- €
Urnenfamiliengrabstelle (für 4 Urnen)40 JahreJa2.500,- €

Für für die Beisetzung einer Aschenurne in einer Wahlgrabstelle für Erdbestattungen werden 20% der jeweiligen Gebühr der betreffenden Grabstelle berechnet.


Bestattungsgebühren

BestattungsleistungGebührenhöhe
Öffnen und Schließen des Grabes - Sarg (Kindergrab)300,- €
Öffnen und Schließen des Grabes - Sarg825,- €
Öffnen und Schließen des Grabes - Urne200,- €
Urnenträger, pro Person150,- €
Ausschmücken der Gruft (nur bei Särgen)145,- €
Nutzung der Friedhofskapelle - mit Feier400,- €
Nutzung der Friedhofskapelle - ohne Feier300,- €
Aufbewahrung von Leichen, die nicht auf einem städtischen Friedhof beerdigt werden (je Tag)98,- €

Genehmigungsgebühren für Grabausstattungen und Denkmale

Für das Aufstellen von Grabdenkmalen, Grabplatten und Steineinfassungen: 12% vom vereinbarten Herstellerentgelt inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Damit abgegolten ist außerdem die jährliche Überprüfung der Grabmale auf ihre Standfestigkeit und das Abräumen bei der Einebnung der Grabstelle.