Dienstausweis der Stadt Alfeld (Leine)

Ordnungsamt

Der/Die Inhaber/in dieses Ausweises ist Mitarbeiter/in der
Stadt Alfeld (Leine) und berechtigt,

  • die zur Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihn/sie bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren.
     
  • bei Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Die Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des §113 StGB.
     
  • mündliche Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56,57 Abs. 1 OWiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.

Dieser Dienstausweis dient der Erkennung der Mitarbeiter/ innen und ist nicht
übertragbar.

Der Ausweis ist Eigentum der Stadt Alfeld (Leine) und bei Austritt
zurückzugeben.