Informationen zur Grundsteuer-Reform

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Das Landesamt für Steuern Niedersachsen veröffentlichte kürzlich weitere Informationen zur anstehenden Grundsteuererklärung. Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 sind Grundstückseigentümer aufgefordert, eine digitale Steuererklärung über das Portal "Mein Elster" abzugeben. Der hierbei hilfreiche Grundsteuer-Viewer kann seit dem 01.05.2022 genutzt werden.

Auf der Internetpräsenz der Stadt Alfeld (Leine) finden Sie unter dem Punkt "Grundsteuer" einige allgemeine Informationen und Links, die Ihnen bei der Steuererklärung helfen können. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

Beachten Sie jedoch bitte, dass für die Entgegennahme der Steuererklärung das Finanzamt Hildesheim-Alfeld zuständig ist und das Steueramt der Stadt Alfeld (Leine) an dieser Stelle nur unterstützend Informationen bereitstellt.

Folgend einige Ausschnitte aus der Pressemitteilung vom 27.04.2022:

Die neue Grundsteuer gilt ab 2025. Für alle Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer hat dies jedoch schon Mitte 2022 erste Auswirkungen: Sie müssen eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Diese Grundsteuererklärung ist ab dem 1. Juli 2022 nach gesetzlicher Verpflichtung elektronisch zum Beispiel über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen. Vorher erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben von ihrem Finanzamt. Darin enthalten sind hilfreiche Informationen und alle wichtigen Termine für die Erklärungsabgabe. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke werden ein Informationsschreiben erhalten, da auch sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 an das Finanzamt zu übermitteln. Dieser Termin gilt auch für steuerlich beratene Eigentümerinnen und Eigentümer.

Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie über diesen Link: Zur Pressemitteilung