Ortsrecht

Die Alfelder Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, sich über ortsrechtliche Bestimmungen zu informieren. Hierbei handelt es sich um aktuelle Lesefassungen der Satzungen und Bestimmungen, d. h. dass entsprechende Änderungen in diese Fassungen eingearbeitet wurden, um damit eine bessere Lesbarkeit der Bestimmungen zu erreichen.

Einen Rechtsanspruch hat man durch die hier aufgeführten Satzungen nicht, sie dienen lediglich der Information und Orientierung.
Rechtsgültig sind immer die im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim bekannt gemachten Fassungen.