Trotzdem können sich alle, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität (Stufe 1) gehören, für einen Impftermin anmelden. Und zwar ab Donnerstag, 28. Januar um 8:00 Uhr unter der Telefon-Hotline 0800 9988665 oder www.impfportal-niedersachsen.de .
Neben den Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind gehören zu der Gruppe mit der höchsten Priorität auch
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Leider haben nicht alle vorrangig Impfberechtigten ab 80 Jahren das Informationsschreiben des Landes erhalten. Aber natürlich dürfen sich selbstverständlich diejenigen, die 80 oder älter sind, und keinen Brief erhalten haben einen Impftermin sichern.
Das Land Niedersachsen hat zur Einteilung der verschiedenen Stufen die beigefügte Grafik veröffentlicht.
Die Reihenfolge der Impfungen wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der Empfehlung der ständigen Impfkommission und des Ethikrates verbindlich in einer Verordnung festgelegt. Daran müssen sich alle Bundesländer halten.