Ablesekampagne der Wasserwerk Alfeld GmbH startet mit E-Mail
Zur Ermittlung der Frischwasserzählerstände werden die Wasserwerk Alfeld GmbH und das Steueramt der Stadt Alfeld (Leine) auf die in den letzten Jahren erfolgreich getestete Selbstablesung zurückgreifen. Hierzu bedient man sich der co.met GmbH, einem auf Ablesemanagement spezialisierten Unternehmen.
Die Zählerstände der Wasseruhren werden benötigt, um im Rahmen der anstehenden Erstellung der Jahresgebührenbescheide die Frisch- und Schmutzwasserverbräuche abrechnen zu können. Statt eines Ablesers, der bei den Eigentümerinnen und Eigentümern klingelt, werden wie 2021 und 2022 Ablesekarten an die Haushalte versandt. Die Gebührenbescheide werden dann wie gewohnt Mitte bis Ende Januar an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versandt.
Um den Ressourcenverbrauch an Papier zu minieren und Portokosten einzusparen, wird in diesem Jahr eine Vorabinformation per E-Mail vorangeschaltet. Diejenigen Kundinnen und Kunden, die im letzten Jahr bei der Selbstablesung ihre E-Mail-Adresse hinterlegt hatten, erhalten in den kommenden Tagen eine E-Mail der Wasserwerk Alfeld GmbH. Über den dort angegebenen Link kann bereits vor Erhalt der Ablesekarte der aktuelle Zählerstand erfasst werden. Wer bis zum 19.11.2023 trotz E-Mail keinen Zählerstand erfasst hat, erhält im Anschluss trotzdem wie gewohnt eine Ablesekarte. Für alle Kundinnen und Kunden bedeutet die Eingabe im Onlineportal somit eine aktive Mithilfe zum Umweltschutz.
Die Ablesekarten werden ab dem 21.11.2023 versandt. Die Rückmeldung ist bis zum 14.12.2023 freigeschaltet. Die Möglichkeiten der Rückmeldung sind dabei breit gefächert:
Die Ablesekarte kann handschriftlich ausgefüllt und per Post zurückgeschickt werden. Ebenso kann Sie per Fax übermittelt werden. Deutlich komfortabler ist die Eingabe im Online-Portal, welches man entweder über den auf der Karte angegeben Link erreicht oder mittels QR-Code-Erkennung direkt vom Smartphone oder Tablet aus starten kann. Wer seinen Zählerstand gerne telefonisch abgeben möchte, kann hierfür das Call-Center nutzen.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Zählerstandes, dass es bei Frischwasserzählern keine Nachkomma-Stellen gibt (Ausnahme: Gartenwasserzähler - hier ist jedoch auf eine Eingabe der Nachkommastellen zu verzichten).
Sollten all diese Rückmeldemöglichkeiten bis zum Stichtag nicht genutzt werden, schätzt das Steueramt den Verbrauch anhand der Vorjahresverbräuche.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung.
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