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Aktuell


19. - 25.09.2009:
Kinderbeteiligung zur Auswahl der Spielgeräte im Außenbereich

Der Außenbereich des Allwetterbades sieht einen Spielbereich für Kinder vor. Die Ausstattung dieser Spielfläche soll im Rahmen einer Kinderbeteiligung - wie bereits zur Auswahl der Wasserspielgeräte durchgeführt - von den zukünftigen Nutzern selbst gewählt werden.

Auch dieses Mal wird die Kinderbeteiligung vom Stadtjugendring organisiert und betreut und zwar an folgenden Tagen und Orten: am 19. (14-18 Uhr) und 20. (13-17 Uhr) September 2009 im Rahmen des Stadtfestes in der Kalandstraße, die an diesen beiden Tagen als "Spielstraße" umfunktioniert wird, und anschließend bis einschließlich 25.09.2009 jeweils von 16:30 - 19:00 Uhr im Foyer des Hallenbades.

Für die Kinder gibt es im Rahmen eines vorausgewählten plakatierten Angebotes Wahlmöglichkeiten für folgende vier Angebotsgruppen:

1. Hauptattraktion
Hierbei handelt es sich um das größte Spielgerät in Form von Schiff, Turm oder Burg. Eine Auswahl von neun Angeboten ist möglich.

2. Spielvarianten
Die Ausstattung der Hauptattraktion bietet verschiedene Möglichkeiten. Hier können aus den Varianten "verstecken", "balancieren", "klettern", "rutschen", "steigen" und "Sandspiel" drei persönliche Favoriten gewählt werden.

3. Matschspiel
Die dritte Wahltafel ermöglicht die Auswahl einer von vier verschiedenen Formen des Spiels mit Sand und Wasser.

4. Spielangebote Sandspielfläche
Zwischen Hauptattraktion und Matschspielbereich können die "Lücken" mit kleineren Spielgeräten bereichert werden. Hier können vier von zwölf vorgeschlagenen Spielgeräten ausgesucht werden, z.B. Federwippe, Karussell, Sandbagger, Tipi, Storchennest etc.

Die teilnehmenden Kinder können Ihre Wünsche durch Ankreuzen auf speziellen Wahlzetteln, auf denen die Auswahlmöglichkeiten noch einmal bildlich dargestellt sind, dokumentieren. Die nach Auswertung favorisierten Spielgeräte sollen 1:1 umgesetzt werden.




 


Webcam

Die Baustelle wird mit Webcams des Data Network Alfeld e.V. begleitet. Zu den Webcams












16.06.2009: Der offizielle 1. Spatenstich

ist öffentlich und wird um 17 Uhr auf der Baustelle von Herrn Bürgermeister Beushausen getätigt.



14. Mai 2009: Ratsbeschlüsse zum Allwetterbad

Der Rat der Stadt Alfeld (Leine) hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 folgende Beschlüsse gefasst:

Sitzungsvorlage Nr. 406/XVI mit Anlage 1:
Das Bauvorhaben "Neubau eines Allwetterbades" wird in der vorliegenden Form (Planungsstand der Ausstellung vom 09.02. - 02.03.2009 einschließlich vorgelegtem Farb- und Materialkonzept) ausgeführt.

Sitzungsvorlage Nr. 407/XVI
mit Anlage 1:
1. Dem Wunsch der Alfelder Schwimmvereine, einen Blendschutz an der Südfassade des Sportbeckens auszuführen, soll Rechnung getragen werden. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 13.500 ? wirken als Erhöhung der Kostenberechnung.

2. Die Auflagen des Gebäudeversicherers zum erhöhten Einbruchschutz werden umgesetzt. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 7.000 ? wirken als Erhöhung der Kostenberechnung.

3. Die Außenwand im Bereich der vorläufig entfallenden Sauna erhält eine Außenwanddämmung. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 12.500 ? wirken als Erhöhung der Kostenberechnung.

Sitzungsvorlage Nr. 408/XVI
mit Anlage 1 und Anlage 2:
Der Umbau des Technikgebäudes wird im Zuge des Bauvorhabens "Neubau eines Allwetterbades" ausgeführt.




Februar 2009: Ausstellung über das Allwetterbad

Vom 09. Februar bis zum 02. März 2009 findet im Flur der 1. Etage des Rathauses (vor den Sitzungssälen) eine Ausstellung zum geplanten Allwetterbad statt. Herr Bürgermeister Beushausen wird die Ausstellung am 09. Februar um 19 Uhr eröffnen.

Thema der Ausstellung ist insbesondere die Material- und Farbgestaltung des geplanten Gebäudes. Mit Hilfe von fotorealistisch dargestellten Innenraumperspektiven können sich Besucher der Ausstellung über die Gestaltung der Räume und Beckenlandschaften informieren. Weitere farbige Pläne wie Grundriss, Ansichten und Wandabwicklungen veranschaulichen das erarbeitete Farbkonzept (siehe ).

Die Ausstellung ist während der allgemeinen Dienstzeiten geöffnet.
Die Ausstellungseröffnung ist öffentlich. An folgenden Terminen wird jeweils ein Mitarbeiter der Verwaltung durch die Ausstellung führen und für Fragen zur Verfügung stehen:
12.02.2009, 10 ? 12 Uhr
16.02.2009, 16 ? 18 Uhr
26.02.2009, 18 ? 20 Uhr.

Zum Planungsstand:
Die Baugenehmigung wurde im November 2008 erteilt und ist aufgrund des Ablaufs der Widerspruchsfrist nunmehr bestandskräftig. Es sind keine Widersprüche eingegangen. Das Bauvorhaben befindet sich z. Zt. in der Phase der Detailplanung und Ausschreibung. Das Ergebnis des 1. Ausschreibungspaketes deckt ca. 60 % der reinen Baukosten ab und wird voraussichtlich Ende April 2009 vorliegen. Der Rat der Stadt Alfeld (Leine) kann dann Anfang Mai 2009 die Angebotspreise mit den Summen der Kostenberechnung vergleichen sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage über die Umsetzung ? Vergabe der Bauleistung - des Projektes entscheiden.

Kommt es zur Entscheidung für den Bau des Allwetterbades würden die Bauarbeiten im Juni dieses Jahres begonnen und voraussichtlich im 4. Quartal 2010 fertig gestellt werden. Das bedeutet, dass die Freibadsaisonzeiten 2009 und 2010 ausfielen. Die ursprüngliche Bauzeit war so geplant, dass nur auf eine Freibadsaison verzichtet werden brauchte. Aufgrund des durch das Bürgerbegehren verursachten sechs-monatigen Planungsstops verschiebt sich die Bauzeit jedoch so, dass sie zwei Sommerzeiten tangiert.

Während der Bauzeit des Allwetterbades ist geplant, das Hallenbad ganzjährig geöffnet zu lassen, soweit es der schlechte Zustand des Gebäudes erlaubt.




15.08.2008: Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts liegt vor

Auch das Nds. Oberverwaltungsgericht bestätigt den Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Alfeld (Leine), das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen


Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover -1. Kammer- im einstweiligen Anordnungsverfahren vom 19. Mai 2008 Beschwerde vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) eingelegt.

Wie auch das Verwaltungsgericht Hannover hat das Nds. OVG die Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Stadt Alfeld (Leine) als richtig angesehen, das Bürgerbegehren zurückzuweisen. Im Schwerpunkt wird dies damit begründet, dass das Bürgerbegehren nicht die notwendigen Voraussetzungen der Bestimmtheit erfülle und im Übrigen in sich unschlüssig sei. Zum weiteren Inhalt der Entscheidung lesen Sie bitte den Beschluss.

Trotz des Umstandes, dass die Rechtsauffassung des Verwaltungsausschusses, die ich ausdrücklich teile, rechtskräftig bestätigt wurde, besteht aus meiner persönlichen Sicht wenig Grund zur Freude über diese Entscheidung.

Die gerichtliche Auseinandersetzung hätte meiner Ansicht nach vermieden werden können. Es ist weiterhin bedauerlich, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens die ihnen bereits vor Veröffentlichung mitgeteilten rechtlichen Bedenken der Verwaltung der Stadt Alfeld (Leine) nicht ernst genommen und nicht, wie angeboten, die rechtliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim abgewartet haben. Die Initiatoren wären in die Lage versetzt gewesen, ihr Begehren den rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierdurch wäre sichergestellt worden, dass eines der wenigen basisdemokratischen Elemente in der Niedersächsischen Gemeindeordnung ordnungsgemäß hätte eingesetzt und durchgeführt werden können.

Der Zeitverzug von sechs Monaten wiegt schwer. Bekanntermaßen zwingt der schlechte bauliche Zustand insbesondere des Hallenbades, schnellstmöglich die Bäderfrage abzuarbeiten. Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist in diesem Zusammenhang als positiv anzusehen, da unter Berücksichtigung der Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Alfeld (Leine) nunmehr das Vorhaben ?Allwetterbad? kurzfristig weiter fortgeführt werden kann.

Bernd Beushausen
Bürgermeister


21.05.2008: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover liegt vor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover über die Zulassung des Bürgerbegehrens (beantragt von den Initiatoren des Bürgerbegehrens im Wege einer einstweiligen Anordnung) ist heute bei der Stadt Alfeld (Leine) eingegangen. Darin hat das Verwaltungsgericht Hannover - 1. Kammer - am 19. Mai 2008 beschlossen:

Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Zur Begründung lesen Sie bitte den BESCHLUSS.



20.05.2008: Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Hannover veröffentlich folgende Pressemitteilung:

Bürgerbegehren "Pro Freibad" scheitert
Die 1. Kammer des Gerichts lehnt Eilantrag der Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Alfeld ab.

Mehr lesen Sie hier:
www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C47159227_N4432171_L20_D0_I3748247.html



17.04.2008: Entscheidung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) über die Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben Allwetterbad Alfeld

Der Rat der Stadt Alfeld (Leine) hat in seiner Sitzung am 17.04.2008 folgenden Beschluss gefasst:

"Der vom Planungsbüro Dr. Krieger erstellten Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben Allwetterbad Alfeld wird mit den Änderungsanträgen der SPD-Ratsfraktion zugestimmt."

Hinweis: Die dieser Entscheidung zugrunde liegende Beschlussvorlage Nr. 259/XVI für den Rat der Stadt Alfeld (Leine) kann einschließlich der Änderungsanträge im Rathaus, Zimmer 21, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Genehmigungsplanung:

1.  Austausch der eingeplanten Black Hole Rutsche gegen eine Standardröhrenrutsche (Einsparung: 78.000 ? incl. Nebenkosten)

2.  Die Ausschreibung der zusätzlichen Außenanlagen mit Spiel- und Sportflächen (Einsparung: 180.000 ? incl. Nebenkosten) und des Umbaus des vorhandenen Technikgebäudes in zusätzliche Sanitäranlagen sowie Verkaufskiosk für die Freibadsaison, außer Chlorgasraum (Einsparung: 153.600 ? incl. Nebenkosten), wird vorerst zurückgestellt. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Gesamtkosten der Kostenberechnung nicht überschritten werden.

Die Kostenberechnung schließt somit ohne Berücksichtigung der Sauna mit einer Gesamtsumme in Höhe von 12.166.400 ? incl. Nebenkosten.




April 2008: Bürgerbegehren ?Pro Freibad? ruft das Verwaltungsgericht Hannover an

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mit Schriftsatz vom 07.04.2008 vor dem Verwaltungsgericht Hannover Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Konkret wird angestrebt, dem Verwaltungsausschuss der Stadt Alfeld (Leine) aufzugeben, unverzüglich das Bürgerbegehren ?Pro Freibad? zuzulassen.

Durch die Wahl des einstweiligen Anordnungsverfahrens haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens sichergestellt, dass relativ kurzfristig das Verwaltungsgericht nach summarischer Prüfung der Tatsachen zu einer Entscheidung im Beschlusswege kommen wird. Eine solche Entscheidung wäre sodann ggf. mit einer Beschwerde anzugreifen, die dazu führen könnte, dass sich das Nds. Oberverwaltungsgericht mit dem Sachverhalt befassen müsste.

Ich bin den Initiatoren des Bürgerbegehrens dankbar, dass sie diesen Weg der gerichtlichen Klärung des Sachverhaltes eingeschlagen haben. Hierdurch wird sichergestellt, dass möglichst kurzfristig ein Ergebnis geschaffen wird, das die Stadt Alfeld (Leine) in die Lage versetzt, die Bäderfrage abzuarbeiten. Noch einmal: dies ist dringend erforderlich, da der schlechte bauliche Zustand des Hallenbades uns zwingt, ohne größere Zeitverzögerungen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Gremien der Stadt Alfeld (Leine) wären rein rechtlich in der Lage, das Verfahren unberücksichtigt des anhängigen Rechtstreites weiter fortzuführen. Über die Parteigrenzen hinweg wäre dies nicht sinnstiftend und würde das Bürgerbegehren entwerten. Daher werden die Gremien der Stadt bis zum rechtskräftigen Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens keinerlei Maßnahmen ergreifen, die das Bürgerbegehren ad absurdum führen könnten.

Bernd Beushausen
Bürgermeister der Stadt Alfeld (Leine)






März 2008:  Verwaltungsausschuss weist mit deutlicher Mehrheit das Bürgerbe­gehren als unzulässig zurück

In seiner Sitzung vom 18.03.2008 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Alfeld (Leine) mit deutlicher Mehrheit das Bürgerbegehren der Initiative Pro Freibad gem. § 22 b der Niedersächsischen Gemeindeordnung als unzulässig zurückge­wiesen.

Grundlage dieser Entscheidung waren u.a. die gutachterlichen Stellungnahmen der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim sowie die des Niedersächsischen Städtetages.

Beide rechtlichen Bewertungen haben übereinstimmend festgestellt, dass, was unter einem ?weitgehenden Erhalt? des Freibades und einem ?funktio­nellen? Hallenbadneubau zu verstehen ist, ohne Darlegen u.a. von Beckengröße und Funktion bzw. Bahnzahl, letztlich der Wertung der Leser des Bürgerbe­gehrens überlassen geblieben ist. Dies führte dazu, dass es dem Bür­gerbegehren an der notwendigen rechtlichen Bestimmtheit gefehlt hat.

Ich bedauere, insbesondere auch angesichts der Tat­sache, dass 2.905 Bürgerin­nen und Bürger der Stadt Alfeld (Leine) die Initiative mit ihrer Unterschrift unter­stützt haben, dass der Verwaltungsausschuss aus meiner Sicht rechtlich keine andere Möglichkeit hatte, als die Unzulässigkeit festzustellen.

Dies voraussehend, habe ich bereits vor Veröffentlichung des Bürgerbe­gehrens die Initiatoren auf die erhebliche Gefahr der Unzulässigkeit hingewiesen. Nach Vorlage der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildes­heim wurde nochmals meinerseits ein Gespräch mit den Initia­toren geführt. Weder vor Veröffentlichung des Bürgerbegehrens noch im weite­ren Verfahren waren Frau Herzberg, Herr Sürig und Herr Dr. Liebing bereit, meinem Ratschlag zu folgen, entweder das Bürgerbegehren umzu­formulieren oder nach Vorlage der Stellung­nahme der Kommunalaufsicht im Lichte dieser Entscheidung das Begehren zu­rückzunehmen und ein neues auf den Weg zu bringen.

Ich bin stolz darauf, einer Gemeinde vorzustehen, in der sich Bür­gerinnen und Bürger kritisch mit Entwicklungen der Stadt auseinandersetzen. Die Niedersäch­sische Gemeindeordnung hält wenige basisdemokratische Elemente vor.

Umso wichtiger ist es, dass ein Bürgerbegehren bzw. ein Bürgerentscheid sachlich fun­diert und rechtlich zulässig auf den Weg gebracht wird. Fehlende Sorgfalt oder leichtfertiger Umgang mit wertvollen unmittelbaren Beteiligungs­rechten muss letztlich zur Enttäuschung und Verdruss bei den sich engagieren­den Bürgerinnen und Bürgern führen. Durch die Weigerung der Initiatoren des Bürgerbegehrens, meinen Ratschlägen zu folgen, sehe ich die Verantwortung für die nunmehr ein­getretene und möglicherweise die Bürgerschaft der
Stadt Alfeld (Leine) spaltende Situation bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Bernd Beushausen
Bürgermeister der Stadt Alfeld (Leine)




Bild oben: Im Auftrag des Rates der Stadt Alfeld (Leine) führte der Stadtjugendring eine Kinderbeteiligung/Kinderbefragung zur möglichen Ausstattung mit Spielgeräten des Allwetterbades durch.
Bild unten: Das Springerbecken mit seinem 10-Meter-Turm wird auch zukünftig im Sommer für viel Spaß und Aktion sorgen.

Februar 2008:  Aktuell ? wie ist der jetzige Stand der Dinge?

Mit dem mehrheitlich gefassten Ratsbeschluss vom 20.12.2007 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die sogenannte Variante 2 des Allwetterbades zur Genehmigungsplanung zu führen, d. h. den bisher der Öffentlichkeit bekannt gemachten Vor-Entwurf der Variante 2 so detailliert durchzuplanen, dass er als Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden kann. Die Variante 2 des Allwetterbades beinhaltet:
? Ein wettkampftaugliches 25m - Schwimmbecken mit 5 Bahnen (Größe 312,50m2; Wassertiefe 1,90 m);
? Ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden (Größe 80m2, Wassertiefe variabel bis 1,80 m)
? Ein familiengerechtes Nichtschwimmerbecken mit Spiel- aber auch Schwimmmöglichkeiten sowie zusätzlichen Erlebniselementen (Größe 245m2, Wassertiefe 1,25 m);
? Ein Becken für Klein- und Kleinstkinder (Größe 35m2, Wassertiefe bis 0,30 m);
? Vielfältige Möglichkeiten, sich auch außerhalb der Becken aufzuhalten und ein gastronomisches Angebot zu nutzen.

Das familiengerechte Nichtschwimmerbecken und das Becken für die ganz Kleinen befinden sich unter einem auffahrbaren Dach, so dass beiden Becken sowohl Hallen- als auch Freibadcharakter zukommt. Dadurch werden Wasserflächen reduziert und Betriebskosten (z.B. für die Lüftung im Sommer) eingespart. Erhalten bleibt das bestehende Sprungturmbecken mit 10 m - Sprungturm und Bubbler als klassisches Freibecken (Größe 378,81m2).

Die Kostenschätzung ermittelte ein Investitionsvolumen der reinen Baukosten in Höhe von 9.352.100 ?. Die Nebenkosten (u. a. die Planungskosten) hinzurechnend ergibt sich eine Gesamtsumme von 11.225.000 ?.
Der Beschluss des Rates vom 20.12.2007 beinhaltete weiterhin - nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung - den Vor-Entwurf zu erweitern:
? Verbreiterung des familiengerechten Nichtschwimmerbeckens um einen Meter sowie Reduzierung der Insel, so dass drei 25m - Schwimmbahnen entstehen können;
? Prüfung der Einbaumöglichkeiten einer Lang-Röhren-Rutsche;
? Suchauftrag eines Investors und Betreibers für den Saunabereich, alternativ eines Pächters, der bereit ist, langfristige Vertragsbindungen einzugehen und den Kreditabtrag zu übernehmen.

Der Stadtjugendring Alfeld e.V. führte mit Unterstützung der Stadtverwaltung mit großer Resonanz eine Kinder- und Jugendlichenbeteiligung zur Ausstattung des familiengerechten Nichtschwimmerbeckens mit Spielgeräten durch. Im Rahmen einer Ausstellung im Hallenbad hatten vom 4. bis zum 10. Februar alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren die Möglichkeit, mit Hilfe von Wahlkarten ihre Wunschspielgeräte zu benennen. Die Auswertung dieser Kinder- und Jugendbeteiligung wird unmittelbar Eingang in die weitere Planung finden.
Das Büro Dr. Krieger und die Stadtverwaltung arbeiten parallel an der weiteren Ausdifferenzierung der Variante 2 des Allwetterbades. Dies beinhaltet vermessungstechnische Fragen, Baugrunduntersuchungen, die Festlegung der Grundrissplanung, statische Fragen und die technische Ausstattung. Dazu gehören die Lüftungs-, Sanitär-, Schwimmbad- sowie Mess- und Regeltechnik. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Energieversorgung dar.

Das Ergebnis aller Untersuchungen und Berechnungen wird in den öffentlichen Sitzungen des Sport- und Bauausschusses am 15.04.2008 um 17:00 Uhr sowie des Rates der Stadt Alfeld (Leine) am 17.04.2008 um 17:30 Uhr vor- und zur Abstimmung gestellt. Für diese sogenannte Genehmigungsplanung liegen dann auch konkrete Kostenberechnungen vor - einschließlich der zu erwartenden Betriebskosten. Sie sind herzlich eingeladen, an beiden Sitzungen teilzunehmen. Diese finden jeweils im Forum der Hauptschule (ehemals OS) statt.

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