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Trinkwasser Hausanschlüsse - es gibt Geld zurück

17.12.2009

Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) besteht für private Kunden, die seit dem 1. August 2000 einen Wasser-Hausanschluss erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.

Die Wasserwerk Alfeld GmbH hat  daraufhin in den vergangenen Monaten alle infrage kommenden Kunden angeschrieben, Ihre aktuelle Kontoverbindung unter Beifügung der seinerzeit erteilten Rechnung mitzuteilen.

Erstaunt zeigte sich der Aufsichtsrat auf seiner letzten Sitzung über die Mitteilung, dass von den rd. 200 angeschriebenen Kunden sich bislang erst ca. 20 gemeldet haben. „Hier wird bares Geld liegen gelassen“, meinte Geschäftsführer Eberhard Sokolowski. Deshalb ergeht noch einmal an alle Betroffenen der Hinweis, sich ans Wasserwerk (Tel. 05181/703121) oder an den Betriebsführer Purena (05331/8826338972) zu wenden. Wer die Rechnung nicht zur Hand hat, solle sich ebenfalls melden.